In Ausnahmefällen kann in Absprache mit dem LKV das Verfahren der "getrennten MLP" Anwendung finden.
Beispiel: Es gibt mindestens zwei Melkstände und durch die Organisation kann nicht sichergestellt werden, daß eine Kuh(gruppe) morgens im selben Melkstand gemolken wird wie abends. Wenn dann aus Platzgründen die Probenkästen nicht an einer zentralen Stelle, sondern nur in den Melkständen aufgestellt werden können, ist es kaum noch zumutbar, morgens die Flasche vom Abendgemelk zu suchen, um eine repräsentative Mischprobe herzustellen.
Also wird für jedes Gemelk eine gesonderte Probe gezogen und entsprechend
ist nur die zugehörige Milchmenge dieses Gemelks zu übergeben.
Entity 880001 | keine Besonderheiten |
Entity 880033 | Für jede gemolkene Kuh fallen genau zwei Datensätze und Proben
an.
Die Teil-Milchmengen sind im Item 900042 auszugeben. |
Für Tiere ohne Leistung genügt ein einzelner Datensatz 880033.
Werden trotzdem zwei Datensätze übergeben und enthalten die
beiden Datensätze unterschiedliche Prüfkennzeichen
(Item 800051), dann wird nur einer davon nach folgender Prioritätenliste
ausgewählt und verarbeitet:
trocken | vor | Kolostrum | vor | melkend | vor | ungültig | vor | Amme |
Im Labor wird das gewogene Mittel für die Inhaltsstoffe berechnet
und dadurch quasi die Mischprobe rechnerisch erzeugt.