Nachkontrolle

Bei der Nachkontrolle wird am Tag nach der regulären Milchleistungsprüfung die Herde oder ein repräsentativer Teil davon noch einmal geprüft.

Beide Ergebnisse werden entweder im Labor oder am Host entsprechend der ADR-Richtlinie 1.7 verglichen und bewertet.

Um die Datensätze aus den beiden Kontrollen sicher unterscheiden zu können, sollte eine Kennzeichnung erfolgen.

Im VIT wird diese Kennzeichnung laborintern vorgenommen.
Daher ist keine Meldung in der Schnittstelle erforderlich.

Für Rechenstellen, die anders verfahren, kann die Kennzeichnung in den Entities 880001 und 880033 jeweils mit dem "Kennzeichen Nachkontrolle" vorgenommen werden.