Ohrnummer, Tieridentifikation

Gemäß Viehverkehrsverordnung (VVVO) müssen alle Rinder mit einer innerhalb der EU eindeutigen Identifikationsnummer gekennzeichnet werden.

Tiere, die aus EU-Ländern importiert werden, behalten ihre originale Ohrnummer.
Tiere, die aus nicht-EU-Ländern importiert werden, erhalten eine neue deutsche Nummer.

Ohrnummern setzen sich wie folgt zusammen:
 
  D E 0 0 1 2 1 2 3 4 5 6 7 8
oder 2 7 6 0 0 1 2 1 2 3 4 5 6 7 8
Staat frei RIC laufende Nummer ("Ohrmarke")

Da entsprechend ISO-Standard (ISO 3166) für die Nation sowohl ein numerischer als auch ein alphanumerischer Code definiert ist, bezeichnen beide Varianten dasselbe Tier.

Bei Müttern von importierten Tieren können auch Nationencodes auftreten, die zu einem Nicht-EU-Staat gehören.