Grundlage: ADR-Richtlinie 1.2, gültig ab 1.10.2005
Bei den oben genannten Prüfschemata wird durch
automatische Meßeinrichtungen täglich von jedem Gemelk die Milchmenge
ermittelt, während die Probenahme nur aus den Gemelken am Stichtag (=Prüftag
der Milchkontrolle) erfolgt.
Das Robotermelken ist ein Spezialfall davon und
entspricht hinsichtlich Probenahme dem unten angeführten Fall B).
Entity 880001 | Item 800138 (Prüfschema) muß belegt sein. |
Entity 880022 | Für alle Gemelke nach dem Prüftag der letzten Milchleistungsprüfung je ein Datensatz. |
Entity 880033 | Für Tiere, die am Prüftag nicht gemolken wurden (Trockensteher,
Kolostrum), je ein Datensatz Für Tiere mit einer Mischprobe je ein Datensatz. |
Die Ausgabe der Probenummer ist sowohl im Entity 880022 als auch 880033 möglich, hängt aber von der Methode der Probenahme ab:
Fall | Schema | Methode der Probenahme | Ausgabeder Probenummer in Entity ... |
A) | E, F | aus allen Gemelken am Stichtag; Mischprobe
(gewichtete oder gleiche Teile der Gemelke werden in dieselbe Probeflasche
abgefüllt)![]() |
880033 |
B) | E, F | aus allen Gemelken am Stichtag; getrennte Probenahme![]() |
880022 |
C) | G, H | aus einem Gemelk am Stichtag; Einzelprobe![]() |
880033 |
Im Fall A) und C) soll für die beprobten Gemelke auch ein Entity 880022 ausgegeben werden, aber ohne Probenummer.